Das Finanzministerium hat informiert, dass aufgrund des neuerlichen COVID-19-Lockdowns die bekannten Förderinstrumente wie Ausfallsbonus und Verlustersatz bis März 2022 verlängert werden. Nachstehend finden Sie die Eckpunkte im Überblick.
Ausfallsbonus III
- für Zeiträume von November 2021 bis März 2022
- bei mindestens 30% Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 und bei mindestens 40% Umsatzausfall