Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.
INTRASTAT-meldepflichtig sind Unternehmer, deren Importe (Eingänge) aus bzw. deren Exporte (Versendungen) von Waren in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig den Schwellenwert von € 750.000 im … mehr