Die Rahmenbedingungen für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in Privathaushalten sind nun abgesteckt. Sie kann entweder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen.
Die Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen eines Werkvertrages vorliegt, richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Gestaltung. In beiden Fällen liegt, … mehr