Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass für unentgeltliche Gebäudeübertragungen ab dem 1. August 2008 zwingend die Abschreibung von den fortgeschriebenen historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers vorgenommen werden müssen. Die bisherige Aufwertungsoption wäre dann nicht mehr möglich.
Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) entfällt das derzeit noch gültige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz mit 1. August 2008. … mehr