Unterbleibt die Anzeige einer Schenkung vorsätzlich, haften alle zur Meldung verpflichteten Personen. Es drohen Geldstrafen von bis zu 10% des geschenkten Vermögenswertes.
Schenkungen und Zweckzuwendungen sind seit 1. August 2008 schenkungssteuerfrei. Zweckzuwendungen sind Zuwendungen unter der Auflage, das Vermögen nicht für eigene Zwecke, sondern für unpersönliche Zwecke, etwa für Kinder in Kambodscha … mehr