Tätigt der Gesellschafter Einlagen in die Kapitalgesellschaft, so ist dieser Vorgang steuerneutral. Gleiches gilt, wenn er sich diese Einlagen später wieder rückzahlen lässt.
Wenn Einlagenrückzahlungen vorgenommen werden, wird dies auf den ersten Blick aus der Bilanz nicht erkennbar sein, da sie im gebuchten und ausgezahlten Gewinn enthalten sind. Daher sind Dividenden stets … mehr