Die Abgrenzung zwischen Anzahlungs- und Teilzahlungsrechnung wird in der Bauwirtschaft oft nicht genau getroffen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist dies vor allem dann problematisch, wenn der Bauunternehmer Teilzahlungsrechnungen gleich wie Anzahlungsrechnungen behandelt und die Umsatzsteuer erst bei Erhalt des Teilzahlungsbetrages ans Finanzamt abführt.
Um hohe Säumniszuschläge vermeiden zu können ist eine entsprechende Unterscheidung … mehr