Das Ärztegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass sich Ärzte zu einer Gruppenpraxis zusammenschließen. Dabei wird der Behandlungsvertrag direkt zwischen der Gruppenpraxis und dem Patienten oder den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen.
Schließen sich junge Ärzte zu Beginn ihrer Berufslaufbahn zu einer Gruppenpraxis zusammen und werden somit die wesentlichen Vermögenswerte gemeinsam geschaffen, bestehen steuerlich keine Risiken. … mehr