Im November 2010 wurde im Nationalrat die Finanzstrafgesetz-Novelle beschlossen. Zwei der Novellierungen sollten besonders beachtet werden: Die Selbstanzeige und der Verkürzungszuschlag.
Die Selbstanzeige
Wer ein Finanzvergehen begeht, kann straffrei ausgehen, wenn er eine Selbstanzeige macht. Deren Wirksamkeit ist an folgende Anforderungen geknüpft:
- Darlegung der Verfehlung
- Offenlegung der bedeutsamen Umstände
- Entrichtung des verkürzten