Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mieter gegenüber dem Vermieter Ersatzansprüche für Aufwendungen am Mietobjekt geltend machen.
Der Hauptmieter einer Wohnung hat einen gesetzlichen Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter für
- innerhalb der letzten 20 Jahre getätigte Aufwendungen oder
- Ablösezahlungen an den Vermieter oder Vormieter,
sofern der getätigte oder abgelöste Aufwand zur wesentlichen Verbesserung der … mehr