Ab der Veranlagung 2010 können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften (selbstständig, gewerblich, Land- und Forstwirtschaft) den neuen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% nutzen.
Für Gewinne bis € 30.000 gilt der investitionsunabhängige Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900 (13% von € 30.000), der vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird. Dieser ist als Gegenstück … mehr