Kaufmännische oder technische Beratungsleistungen sowie Vermittlungsleistungen inländischer Berater ins Ausland sind nun ab € 100.000 dem Finanzamt zu melden.
Betroffen von dieser Regelung sind ab 2011 Zahlungen ins Ausland, die für folgende Leistungen entrichtet werden:
- Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten (z.B. Einkünfte eines Rechtsanwalts, Unternehmensberaters, Geschäftsführers), die im Inland erbracht werden
- Vermittlungsleistungen, die