Mit einer Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes werden für Geburten ab 1.1.2012 Verbesserungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten wirksam. Für selbstständig tätige Eltern wird besonders die Vereinfachung der Berechnung des maximalen Zuverdienstes interessant sein.
Bisher mussten unternehmerisch tätige Eltern bei der Berechnung des Zuverdienstes zu den erzielten Einkünften die im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge hinzurechnen. … mehr