Bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer wird davon ausgegangen, dass der Dienstnehmer den jeweiligen Monats-Bruttobezug über das ganze Jahr hindurch bezieht. Deshalb ist all jenen, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren oder ungleichmäßig hohe Bezüge erhalten haben, die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu empfehlen.
Dienstnehmern wird die Lohnsteuer laufend vom Arbeitslohn … mehr