Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 das Sozialrechtsänderungsgesetz der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Neben der Bildungskarenz, bei der für Studenten ein verschärfter Leistungsnachweis vorgesehen ist, sieht der Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit sowie eines Fachkräftestipendiums vor.
Sowohl die Bildungskarenz (BK) als auch die Bildungsteilzeit (BT) setzen voraus:
- Ein mindestens 6-monatiges Beschäftigungsverhältnis beim selben