Selbstständig erwerbstätige Mütter und Väter, die Bezieher von Kinderbetreuungsgeld sind, erzielen zumeist geringe Einkünfte. Seit 1.7.2013 können sich solche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht von GSVG-Beiträgen befreien lassen.
Nach alter Rechtslage mussten GSVG-Versicherte für den Zeitraum des Kinderbetreuungsgeldbezugs Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung entrichten. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der Kranken- und … mehr