Mit 1.1.2014 tritt an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenats ein neu geschaffenes Verwaltungsgericht des Bundes, das Bundesfinanzgericht. Damit wird das Abgabeverfahren wesentlich geändert.
Der Unabhängigen Finanzsenat (UFS), der bisher als Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine Berufung gegen erstinstanzliche Bescheide zu entscheiden hatte, wird vom Bundesfinanzgericht (BFG) abgelöst. Künftig kann daher gegen Bescheide … mehr