Unternehmer, die Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind, müssen beim Bund ihre Rechnungen ab 1.1.2014 ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einbringen.
Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Eine Ausnahme bildet lediglich der Barzahlungsverkehr.
Unter elektronisch strukturierten Rechnungen sind Rechnungen in elektronischer Form in einem bestimmten … mehr