Die Geltendmachung von Auslandsverlusten, die aus Ländern ohne umfassender Amtshilfe stammen, ist mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wesentlich eingeschränkt worden.
Nach österreichischem Steuerrecht können erlittene Verluste aus ausländischen Einkunftsquellen, für welche Österreich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens kein Besteuerungsrecht zusteht, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht und mit den übrigen Einkünften ausgeglichen werden.
Nach … mehr