Die Abzugsfähigkeit von Entgelten für Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, ist seit 1.3.2014 begrenzt.
Erfasst werden von der Novelle Gehälter und Bezüge von echten Dienstnehmern (beispielsweise ein auf dienstvertraglicher Basis angestellter Geschäftsführer einer GmbH), vergleichbar organisatorisch eingegliederten Personen (wie etwa ein Vorstand … mehr