Werden Zimmer vermietet, so unterliegen die Einkünfte daraus bei Überschreiten der maßgeblichen Jahreseinkommensgrenzen der Einkommensteuerpflicht. Je nach Art und Umfang der Zimmervermietung ist dabei zu unterscheiden, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.
Die Unterscheidung ist zwar nicht einfach, aber wichtig, weil die Gewinnermittlung unterschiedlich erfolgt. Bei Einkünften … mehr