Ab der Veranlagung 2016 können Verluste, die ab 2013 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden sind, ohne zeitliche Beschränkung gegen zukünftige Gewinne verrechnet werden.
Unternehmer, die gesetzlich nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, können ihren steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen einer sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
Wesentlicher Nachteil dieser Gewinnermittlungsart war … mehr