Aufgrund der seit 1.1.2016 in Kraft getretenen Neuregelung des Grunderwerbssteuergesetzes unterliegen auch Zuwendungen von Liegenschaften an die Privatstiftung umfassenden Änderungen.
Gemäß dem Stiftungseingangssteuergesetz ist auf unentgeltliche Zuwendungen an eine inländische privatrechtliche Stiftung eine Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5% zu entrichten, sofern eine entsprechende Offenlegung bei den Finanzbehörden vorliegt.
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