Eine Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer, wenn aus ihr ein positives Gesamtergebnis erwirtschaftet wird. Wird aber ein Verlust erzielt, prüft die Finanzverwaltung, ob nicht private Gründe im Vordergrund stehen, bevor die Verluste von der Steuer abgesetzt werden können.
Diese Prüfung ist notwendig, weil Aufwendungen, die privat veranlasst sind, nicht zur Kürzung anderer Einkünfte … mehr