Seit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 steht die Möglichkeit der NoVA-Rückvergütung neben Unternehmern auch Privatpersonen offen.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Abgabe, die abhängig von den CO2-Emissionen (bei Pkw und Kombis) oder vom Hubraum (bei Motorrädern) als Prozentsatz vom Fahrzeugwert berechnet wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die NoVA auch wieder rückvergütet, wenn das … mehr