Eine eigens erlassene Verordnung sieht nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Bewertung der Privatnutzung eines PKWs vor.
Überlässt eine GmbH ihrem Geschäftsführer, der zugleich mehr als 25% (= wesentlich) am Unternehmen beteiligt ist, den firmeneigenen PKW und nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer das Fahrzeug sowohl im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als auch für Privatfahrten, … mehr