Viele Studenten und Schüler nützen die Ferienzeit, um Geld dazuzuverdienen oder ein Praktikum zu absolvieren. Für die jeweiligen Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung anzumelden sind.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterscheidet dabei zwischen Ferialarbeitnehmern, Pflichtpraktikanten mit oder ohne Taschengeld sowie Volontären.
Ferialarbeitnehmer
Bei Ferialarbeitnehmern handelt es … mehr