Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Werden Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufgabe nicht verkauft, so gelten sie als ins Privatvermögen entnommen. Handelt es sich dabei um begünstigte Wirtschaftsgüter, für die der Freibetrag für investierte … mehr