Erleidet ein Unternehmer finanzielle Einbußen, weil sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert hat, können diese Einbußen als Betriebsausgaben steuerlich mindernd geltend gemacht werden.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) gibt Leitlinien vor, welche Voraussetzungen zur Anerkennung von drittverursachten Schadensfällen als Betriebsausgaben gegeben sein müssen.
Um solche Schadensfälle, etwa aus einem Diebstahl, somit … mehr