In Österreich ist beim Kauf, beim Eigenimport und bei Wechsel von begünstigter auf nicht begünstigte Nutzung von Kraftfahrzeugen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abzuführen. Die Steuer schuldet beim Kauf der Händler, beim Eigenimport der Zulassungsbesitzer.
Die Höhe der Steuer bestimmt sich dabei einerseits nach dem Kaufpreis (beim Eigenimport nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der … mehr