Mit Jahresbeginn sind mehrere Änderungen im Sozialversicherungsrecht zu beachten.
1. Neue Werte – Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Bereits mit 1.7.2008 wurde der Dienstnehmeranteil in der Arbeitslosenversicherung von 3% bei Personen mit niedrigen Gehältern reduziert bzw. gänzlich erlassen. Ab 1.1.2009 gelten folgende Tarife für die Arbeitslosenversicherung:
| Entgelt | Arbeitslosen-versicherung % |
| bis € 1.128,– | 0% |
| > € 1.128,– |