Bis 31. Juli 2008 war für Rechtsgeschäfte, für die Erbschafts- und Schenkungssteuer angefallen ist, generell keine Gebühr zu entrichten. Das ist nun anders.
Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ablauf dieses Stichtages aufgehoben wurde, kommt es für bestimmte Rechtsgeschäfte, die nach dem 31.7. 2008 beurkundet werden, zum Anfall der Gebühr.
Bei Leibrentenverträgen … mehr