In allen Fällen des Eigenimports von KFZ (Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen) aus der EU in das Inland soll nun bei der Vorschreibung der NoVA der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag außer Ansatz gelassen werden.
Dieser Erhöhungsbetrag von 20% widerspricht nämlich dem Gemeinschaftsrecht. Die Finanz hat daher in Reaktion auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis ihre Rechtsauffassung betreffend Eigenimporten … mehr