Buchungszeilen werden unterschiedlich berechnet

Grundlage für die Verrechnung des Honorare für die Erstellung der Buchhaltung ist oft die Anzahl der Buchungszeilen – diese wird aber in den einzelnen Buchhaltungprogrammen unterschiedlich berechnet.

Manche Programme sehen in der Verbuchung einer Barabhebung zwei Buchungszeilen (weil sowohl die Sollbuchung als auch die Habenbuchung in eine eigenen Buchungszeile geschrieben wird). Andere Programme betrachten eine solche Buchung nur als eine einzige Buchungszeile, in welcher – wie in einer Datenbank – der Buchungsbetrag und das Konto ( = Sollbuchung) und das Gegenkonto  ( = Habenbuchung) ausgewiesen ist.

Auch bei der Verbuchung von Eingangs-und Ausgangsrechnungen sind Unterschiede feststellbar: Manche Programme betrachten die Verbuchung einer Ausgangsrechnung als eine Buchungszeile (oder zwei Buchungszeilen, wenn der Erlös umsatzsteuerpflichtig ist), bei anderen Programmen können es auch sechs Buchungszeilen sein, weil die Sollbuchung nicht nur auf dem Kundenkonto sondern auch auf einem Sammelkonto-Debitoren erfasst wird und Sollbuchung und Habenbuchung jeweils als eigene Buchungszeile betrachtet wird.

Berechnung der Buchungszeilen für die Pauschalhonorar-Anfrage

Für eine Schätzung der bei uns anfallenden monatlichen Kosten ist es zweckmäßig von der tatsächlichen Anzahl der Geschäftsfälle auszugehen und zu erheben wie viele

  • Bankbuchungen = jede Zahlung ist eine Buchungszeile
  • Kassabuchungen = jede Zahlung ist eine Buchungszeile
  • Eingangsrechnungen = jede Rechnung sind 2 Buchungszeilen
  • Ausgangsrechnungen jede Rechnung sind 2 Buchungszeilen

durchschnittlich in einem Monat anfallen.

Anzahl der monatlichen Buchungszeilen gemäß dieser Berechnung x 12 zuzüglich 100 Abschlussbuchungen = Buchungszeilen in der Pauschalhonorar-Anfrage.

Kostenersparnis durch Datenimport

Die Kosten der laufenden Buchhaltung bzw. ein vom Steuerberater angebotenes Pauschalhonorar können deutlich gesenkt werden, wenn Belege nicht händisch erfasst werden müssen sondern einfach Daten importiert werden können.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang

Web-Shop nur als Sammelbuchung

Bei einem Web-Shop ist zu hinterfragen, ob alle Geschäftsfälle in der Buchhaltung einzeln verbucht werden müssen oder es nicht sinnvoller wäre Erlöse und Umsatzsteuer nur als Monatssummen in die Buchhaltung aufzunehmen. Durch die Web-Shop-Protokolle sind die einzelnen Geschäftsfälle schon ausreichend belegt (diese Protokolle sind natürlich so wie andere Buchungsbelege zu archivieren).

Pauschalhonorar-Angebot

Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind – schicken Sie uns einfach Ihre Eckdaten und wir legen Ihnen gerne ein Pauschalhonorar-Angebot!