Für die Beurteilung, ob vermietete Objekte (z.B. Eigentumswohnungen), die an verschiedene Personen vermietet sind, eine Einkunftsquelle darstellen oder ob Liebhaberei vorliegt, muss jedes einzelne Objekt separat überprüft werden, selbst wenn die Wohnungen im gleichen Haus gelegen sind.
Die Finanzverwaltung prüft bei bestimmten Einkünften, ob die Absicht und die Möglichkeit bestehen, mit dieser … mehr