Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz tritt mit 20. Juli 2015 in Kraft und ist erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Dabei wird auch die Bewertung von Rückstellungen neu geregelt.
Rückstellungen sind Verluste, Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, deren Höhe oder deren Entstehung noch ungewiss ist. Im Rahmen der … mehr