Per Erlass des Finanzministeriums wurden die Lohnsteuerrichtlinien auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen im Berufsleben sowie der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ergänzt. Das hat sich insbesondere auf die Aus- und Fortbildungskosten ausgewirkt.
Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten … mehr