Sektproduzenten haben gegen die Schaumweinsteuer berechtigte Bedenken angemeldet. Das Bundesfinanzgericht hat nun in ihrem Sinne entschieden, weil es die Schaumweinsteuer für verfassungswidrig hält.
In dem Beschluss vom 27.1.2015 wurde dem Antrag eines Sektproduzenten, die Schaumweinsteuer wegen Verfassungswidrigkeit zu beseitigen, weitgehend Recht gegeben. Danach würde durch die Schaumweinsteuer die Eigentumsgarantie verletzt, keine Verhaltensänderung … mehr