Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 kommt es im Bereich der Grunderwerbsteuer zu Verschärfungen bei der Anteilsübertragung an grundstücksbesitzende Personen- und Kapitalgesellschaften.
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung bei Kapitalgesellschaften dann vor, wenn 100% der Anteile in einer Hand vereinigt oder übertragen werden. Bei Personengesellschaften ist dies nur dann … mehr