Immer wieder kommt es zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung über die Voraussetzungen zur Anerkennung der Kalamitätsnutzungen.
Vereinzelt wurde seitens der Behörde sogar schon die Auffassung vertreten, dass im Falle eines lange Zeit andauernden Schadereignisses (z. B. Eichensterben im Weinviertel) der Steuerpflichtige sich mit dem Schadereignis ohnehin abgefunden hat. Zumal auch keine wirksamen … mehr