Personen und Körperschaften, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, haben schon während des laufenden Jahres Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten. Im Falle eines Gewinnrückgangs kann aber beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und somit Liquidität gespart werden.
Die laufenden ESt-/KöSt-Vorauszahlungen werden vom Finanzamt per Bescheid gemeinsam mit dem letzten Einkommen/Körperschaftsteuerbescheid vorgeschrieben und bemessen … mehr