Wenn ein Unternehmer von der Ist-Besteuerung zur Sollbesteuerung wechseln möchte oder freiwillig die monatsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) anstrebt, muss er dies spätestens mit der ersten UVA eines Jahres dem Finanzamt bekannt geben.
Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr € 100.000 überstiegen haben, sind zur monatlichen Abgabe von UVAs verpflichtet. Liegt der … mehr