Mit der Steuerreform wird ab 1.1.2016 für sämtliche Berufsgruppen ein Freibetrag bzw. eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt.
Rabatte im Ausmaß von maximal 20% bleiben steuerfrei. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, bleiben Rabatte insoweit steuerfrei, … mehr