Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgeschenke. Ab 2016 ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Zuwendungen.
Jubiläumsgeschenke sind Remunerationen oder Sachzuwendungen, die zu bestimmten Anlassfällen an Mitarbeiter ausgezahlt oder übergeben werden. Dabei unterscheidet man zwischen Betriebszugehörigkeitsjubiläen (Dauer der Beschäftigung des Mitarbeiters bei einem Arbeitgeber) und Firmenbestandsjubiläen (Bestand des Betriebes über … mehr