Betriebe können eine Prämie geltend machen, wenn sie ihren Betrieb vorzeitig bis 1.7.2016 auf das vollständige Rauchverbot umstellen.
Ab 1.5.2018 gilt ein generelles Rauchverbot für alle Gastronomiebetriebe. Das Rauchverbot umfasst neben der herkömmlichen Zigarette auch alle mit der Zigarette verwandten Produkte, wie etwa Wasserpfeifen und elektronische Zigaretten. Neben den dem Gastronomiebetrieb dienenden … mehr