Ab der Veranlagung 2017 werden bestimmte Sonderausgaben automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt.
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit bestimmter Sonderausgaben ist, dass die Daten von den empfangenden Organisationen im Wege einer automatischen Datenübermittlung via FinanzOnline der Finanzverwaltung mitgeteilt werden.
Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben
Automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt werden ausschließlich folgende Sonderausgaben:
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