Eine EuGH-Rechtsprechung führt zu einer Änderung der Rechnungslegung und bringt in Höhe der nicht verrechneten Umsatzsteuer ein wirtschaftliches Risiko bei Nichtbeachtung. Die Finanzverwaltung gibt den betroffenen Unternehmern bis 31.12.2018 Zeit, ihre Rechnungslegung umzustellen.
Entsprechend dem Europäischen Gerichtshof( EuGH) ist Voraussetzung für eine Umsatzsteuerbefreiung der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Beförderung ins … mehr