Erbringt ein Rechtsanwalt seine Leistungen zunächst pro bono, also unentgeltlich, ist davon auszugehen, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die gegnerische Partei aufgrund ihres Unterliegens für die Kosten des Rechtsanwalts aufkommen muss.
Im Fall einer Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vertrat ein Anwalt seinen Mandanten zunächst kostenlos, … mehr