Befinden sich inländische Grundstücke im Betriebsvermögen, können bei (teil)unentgeltlicher Übergabe an einen Nachfolger Freibeträge zustehen, die die Abgabenlast reduzieren.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Grunderwerbsteuer (GrESt)-Freibetrages bei Betriebsübergaben ist, dass es sich um unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Rechtsvorgänge handelt. Als unentgeltlich gilt ein Erwerb, wenn der Wert der Gegenleistung nicht mehr als 30% … mehr