Viele Schüler und Studierende sammeln in den Sommerferien Berufserfahrung oder verdienen etwas dazu. Ob Ferialjob oder Pflichtpraktikum, macht dabei arbeits- und sozialversicherungsrechtlich einen Unterschied.
Bei Ferialarbeitern/Ferialangestellten handelt es sich um Schüler oder Studenten, die während der Ferien im Rahmen eines klassischen Dienstverhältnisses Geld verdienen wollen, wobei diese Arbeit gegen Entgelt nicht als … mehr