Sowohl Lohnsteuer- als auch Betriebsprüfer haben es im Visier: Das Fahrtenbuch. Es umfasst Aufzeichnungen darüber, welche Strecken mit einem Fahrzeug beruflich und welche Strecken privat zurückgelegt werden.
Zudem weist es nach, welche Fahrtkosten als Betriebskosten absetzbar sind und belegt den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sachbezug jener Mitarbeiter, die über einen Dienstwagen verfügen. Bei … mehr