Im seit 1.1.2007 geltenden Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden die Kriterien hinsichtlich der Rechnungslegungspflicht geändert.
Nunmehr sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben und ihre Umsätze die Schwelle von € 400.000 in zwei aufeinander folgenden Jahren übersteigen. Die Bilanzierung tritt nach Verstreichen eines „Pufferjahres“ im vierten Jahr ein. … mehr