Viele Unternehmen haben Repräsentationsaufwendungen im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 getätigt. Diese Aufwendungen unterliegen verschiedenen steuerlichen Regelungen.
So wurden etwa „Hospitality Tickets“ angeboten, die neben dem Eintritt zu einem Fußballmatch auch weitere Rahmenprogramme (Transfers, Nächtigungen, Sightseeing, Gourmetproben etc.) umfassen. Nach den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes sind die im Package enthaltenen Einzelleistungen getrennt zu … mehr