Generell steht ein Vorsteuerabzug nur für jene Gebäude zu, die im Rahmen des Unternehmens genutzt werden. Dafür ist aber nicht unbedingt eine vollständige unternehmerische Nutzung notwendig, eine zumindest 10%ige Nutzung ist ausreichend.
Ist die 10%-Grenze überschritten, so wird das Gebäude aus umsatzsteuerlicher Sicht grundsätzlich als zur Gänze dem Unternehmen zugehörig qualifiziert. Der … mehr