Wenn einem Arbeitnehmer Geld in Form von Gehalt und Prämien oder sogenannte „geldwerte Vorteile“ zufließen, so sind diese Einnahmen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt.
Klassische Beispiele für Sachleistungen sind eine unentgeltliche Dienstwohnung, die Privatnutzung eines Dienstwagens, ein Telefon … mehr