Nach Aussagen mancher Politiker wird die Erbschaftssteuer am 1. August 2008 der Vergangenheit angehören. Falls der Erblasser bis dahin verstirbt, fällt jedoch noch unverändert nach den bisherigen Regelungen Erbschaftssteuer an.
Für Pflichtteilsberechtigte gilt die Bestimmung, dass die Erbschaftssteuerschuld erst zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches entsteht. Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteils … mehr