Österreich hat das Bankgeheimnis für ausländische Kunden österreichischer Bankinstitute gelockert. In Zukunft soll es bereits ausreichen, wenn die ausländische Behörde den Namen und die Bank des Steuerpflichtigen benennen kann.
Bisher war es für ausländische Steuerbehörden nur dann möglich, österreichische Bankinformationen zu erhalten, wenn im ersuchenden Staat bereits ein Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung … mehr