Seit 1.1.2010 gilt es zwei Fristen für die Vorsteuerrückerstattungsanträge zu beachten: Den 30. Juni für Drittstaaten und den 30. September für EU-Staaten!
Ein österreichischer Unternehmer muss seinen Antrag auf Vorsteuerrückerstattung ab 1.1.2010 zwingend über FinanzOnline bis zum 30. September (Ausschlussfrist) des Folgejahres stellen (Anträge in Papierform sind unzulässig). Daraufhin erhält der Unternehmer … mehr